Girokonto

Pfändungsschutzkonto – Höherer Freibetrag seit gestern

Vor rund einem Jahr wurde das P-Konto eingeführt. Die Sicherung der angemessenen Lebensführung des Schuldners ist der Sinn des P-Kontos. Nach einer Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2011 gelten auch höhere Grenzen fürs Pfändungsschutzkonto. So galt bisher ein Grundfreibetrag in Höhe von 985,15 Euro. Dieser besteht beim Pfändungsschutzkonto automatisch. Dieser Grundfreibetrag ist nun am 1. Juli gestiegen auf 1028,89 Euro.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Erhöhung des Basis Pfändungsschutz möglich. Eine Erhöhung des Basis Pfändungsschutz ist möglich, wenn der Inhaber des P-Kontos z.B. gesetzliche Unterhaltspflichten hat.

Bisher erhöhte sich der Basis Pfändungsschutz wenn der Schuldner unterhaltspflichtig ist für die erste Person um 370,76 Euro und für die zweite bis fünfte Person um jeweils 206,56 Euro. Seit Anfang Juli erhöht sich der Basispfändungsschutz für die erste Person um 387,22 Euro und für die zweite bis fünfte Person um jeweils 215,73 Euro.