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Sparbuch: Zinsen rechtzeitig abheben

Bei Spareinlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist, wie zum Beispiel einen Sparbuch, werden die Zinsen oft am Jahresanfang gutgeschrieben. Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist können in der Regel nur bis Ende Februar abgehoben werden, informierte der Bankenverband. Nach Ende Februar gehören sie zum eigentlichen Guthaben.

So können Bankkunden bei einem Sparbuch im Regelfall im Monat bis zu 2.000 Euro abheben. Wenn man mehr Geld vom Sparbuch benötigt, muss man kündigen. Beim Sparbuch gilt im Regelfall eine 3 monatige Kündigungsfrist. Bis Ende Februar 2012 können Sparer zusätzlich zu den 2000 Euro im Monat, die Zinsen des Vorjahres abheben.

Ab dem 01.03.2012 werden die Zinsen dann dem Sparguthaben zugerechnet. Ab dann gilt wieder ausschliesslich die 2.000-Euro-Regelung.