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Banken kritisieren geplante Regelung zur Überprüfung der Kirchensteuerpflicht

Die Bundesregierung plant eine Änderung zum Anfang des nächsten Jahres bei der Abführung der Kirchensteuer bei Finanzerträgen. So sollen Banken dann die Kirchensteuerpflicht ihrer Kunden überprüfen und die Steuer bei Finanzerträgen direkt abzuführen.

Bisher ist es so, das die Banken die Kirchensteuer nur abführen, wenn der Kunden ihnen seine Abgabepflicht gemeldet hat. Wenn ein Kunde der Bank seine Kirchensteuerpflicht nicht mitteilt, muss er im Moment die Steuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung abführen. Dieses Wahlrecht soll durch die Neuregelung nicht mehr bestehen. Aktuell ist geplant das der Bundestag diese Neuregelung bis Ende Oktober beschließt, damit die Neuregelung dann ab Anfang 2012 gelten kann.

Kritik an dieser Neuregelung kommt von den Banken. So müssten die Banken durch die Neuregelung, die Kirchensteuerpflicht ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen. Stephan Götzl, Präsident der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken, wehrt sich dagegen, dass Banken künftig zu Erfüllungsgehilfen für staatliche Aufgaben werden:

“Es ist nicht akzeptabel, dass Banken in Zukunft mit der Kirchensteuerpflicht Daten erheben müssen, die der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, seinem Kreditinstitut nicht mitteilen möchte.” Ganz abgesehen davon, so der Verbandspräsident, dass den Kreditinstituten durch die obligatorische jährliche Überprüfung der Kirchensteuerpflicht jedes Kunden hohe Kosten entstünden.