Aktien: Kursgewinne steuerfrei?
In den letzten 2 Jahren hat sich der DAX verdoppelt. So mancher Aktionär denkt deshalb im Moment an Gewinnmitnahmen – nach dem klassischen Motto “Nur realisierte Kursgewinne sind echte Gewinne”. Klar, dass der Fiskus daran mitverdienen will. Für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren gilt seit dem 01. Januar 2009 grundsätzlich auch die pauschale Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, teilte der Bankenverband mit.
Doch nicht alle Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. So gibt es einen Unterschied zwischen Wertpapieren die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden und Wertpapieren die nach 1. Januar 2009 gekauft wurden. Für Aktien die von privaten Anleger vor 2009 gekauft wurden gilt das alte Steuerrecht. Das heißt, wer solche “Altbestände” besitzt und nun verkauft, kann daraus erzielte Kursgewinne unbegrenzt steuerfrei einnehmen, darauf hingewiesen hat der Bankenverband.
Auf den bei einen Verkauf realisierten Gewinn erhebt der Staat dagegen Abgeltungssteuer, wenn die Aktien nach dem 1. Januar 2009 gekauft wurden. Zumindest gilt dieses dann, wenn der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro im Jahr bereits ausgeschöpft ist und Verrechnung mit Veräußerungsverlusten aus anderen Geschäften nicht mehr möglich ist, informierte der Bankenverband.