Am gestrigen Montag hat der Bundesverband deutscher Banken auf einer Sonder-Delegiertenversammlung in Frankfurt, die angekündigte Reform der freiwilligen Einlagensicherung verabschiedet. Neben Massnahmen zur besseren Risikosteuerung des Einlagensicherungsfonds umfassen die Beschlüsse auch eine Herabsetzung der Sicherungsgrenzen.

Nach derzeitigen Stand sind durch den Einlagensicherungsfond, die Einlagen bis zu einer Sicherungsgrenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank pro Kunde abgesichert. Diese Grenze soll in den nächsten Jahren in mehreren Schritten gesenkt werden. So fällt die Grenze am 1. Januar 2015 auf 20%, am 1. Januar 2020 auf 15% und ab dem 1. Januar 2025 beträgt sie dann 8,75%.