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Sparer: Überprüfen der Freistellungsaufträge bis Jahresende

Bestehende Freistellungsaufträge können nur noch bis zum Ende des Jahres widerrufen werden, darauf hingewiesen hat der Bankenverband. So zum Beispiel, wenn Ehepaare für das nächste Jahr von einem gemeinsamen Freistellungsautrag zu einzelnen Freistellungsaufträgen wechseln wollen, können Sie dieses nur noch bis zum 31.12.2010.

Der Sparer kann durch einen Freistellungsautrag seine Bank beauftragen, das Kapitalerträge wie zum Beispiel Zinsen bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages ohne Abzug der Abgeltungssteuer gutgeschrieben werden. Der Sparerpauschbetrag liegt bei 801 Euro. Bei Ehepaaren liegt er bei insgesamt 1.602 Euro. Man muss rechtzeitig einen Freistellungsauftrag einreichen, um die steuerfreie Zinsgutschrift zu erhalten.

Ehepaare können seit diesem Jahr wählen, ob Sie entweder Einzel-Freistellungsaufträge bis zu jeweils 801 Euro erteilen möchten oder Freistellungsaufträge bis zur Höhe des gemeinsamen Sparer-Pauschbetrages von 1.602 Euro. Für Gemeinschaftkonten und Gemeinschaftsdepots von Ehepaaren gelten Einzel-Freistellungsaufträge nicht. Wurde von Ehepaaren ein gemeinsamer Freistellungsautrag erteilt, dann wird das Kreditinstitut am Jahresende 2010 nicht ausgeglichene Verluste des einen Ehegatten mit Erträgen des anderen verrechnen. Die hierauf abgeführte Abgeltungsteuer wird dann wieder erstattet, informierte der Bankenverband.

Die Freistellungsaufträge können von Bankkunden jederzeit geändert und neu gestellt werden. So ist es sinnvoll am Jahresende zu überprüfen, ob die frei gestellten Beträge auf Depots und Konten weiterhin optimal verteilt.Man kann mehrere Freistellungsauträge stellen, wenn man mehrere Bankverbindungen hat. Es ist dabei aber zu beachten, das der Gesamtbetrag nicht die 801 Euro pro Person im Jahr überschreitet.