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Freistellungsauftrag Änderung 2011: Ab nächstes Steuer-Identifikationsnummer notwendig

Eine Änderung gibt es ab dem nächsten Jahr bei den Freistellungsaufträgen, teilte der Bankenverband mit. So können Freistellungsaufträge ab Anfang 2011 nur noch unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer geändert und erteilt werden.

Durch diese Änderung soll dem Fiskus die Kontrolle erleichtert werden, das der zulässige Höchstbetrag von Anlegern mit mehreren Bankverbindungen nicht überschritten wird. Der Höchstbetrag liegt bei 801 Euro pro Person. Für Ehegatten gelten entsprechend 1.602 Euro.

Die bestehenden Freistellungsaufträge bleiben zunächst weiterhin gültig, informierte der Bankenverband weiter.