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Verbraucherschutzministerin kündigt neue gesetzliche Regelungen zur Finanzberatung an

Nach einem Fachgespräch mit Vertreterinnen und Vertreter der Banken in Berlin, kündigte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner neue gesetzliche Regelungen und strengere Kontrollen bei der Finanzberatung an.

So will die Verbraucherschutzministerin eine Verbesserung der Transparenz von Finanzprodukten, damit Verbraucher schon auf einen Blick erkennen könnnen welche Kosten, Rendite und Risiko das Anlageprodukt beinhaltet. Ein erster Schritt sei die Pflicht das ab Januar 2010 ein Beratungsprotokoll geführt werden muss. In diesem Protokoll müssen alle wichtigen Informatione für die Kunden dokumentiert werden.

Des weiteren soll per Gesetz das Berufsbild des Honorarberaters geschaffen werden, dessen tatsächliche Unabhängigkeit das charakteristische Merkmal sei. Außerdem sei eine berufliche Mindestqualifikation für einen Finanzberater erforderlich, so die Ministerin.

Des weiteren sollen neue Haftungsregeln für den Fall einer Falschberatung gelten, die den Haftungsregeln im Versicherungsbereich ähnlich sein sollen. Es soll insbesonders eine Verlängerung der Verjährungsfristen geben.

Bei einem aktuellen Test der Zeitschrift Finanz Test, bei der die Anlageberatung von 21 Banken getestet wurde, erhielt kein einzige der Banken die Test Note gut.