Girokonto

Girokonto für jedermann: Ombudsmann hilft bei Verweigerung

In einer Mitteilung weist der Bundesverband Deutscher Banken darauf hin, das jede Person ein Recht auf ein Bankkonto hat, mindestens ein Bankkonto auf Guthabenbasis. So erklärten sich schon im Jahre 1995, die im Zentralen Kreditauschuss zusammengeschlossenen Verbände der deutschen Kreditwirtschaft, dazu bereit jeder Person den Wunsch nach einen Girokonto, mindestens einem Konto auf Guthabenbasis nachzukommen, so lange keine schwerwiegenden Gründe im Einzelfall dagegen sprechen, dazu gehört aber zum Beispiel nicht alleine ein Eintrag in der Schufa.

Gibt es Probleme bei der Eröffnung eines Girokontos bei einer privaten Bank, kann sich der Vebraucher bei der Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes deutscher Banken beschweren, teilte der Bundesverband Deutscher Banken mit. Bei einer Beschwerde werden dann unabhängige Ombudsleute, kurzfristig und kostenlos überprüfen, ob die Bank die ZKA-Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ auch beachtet hat

Weitere Informationen zum Girokonto für jedermann und Informationen zu den zuständigen Beschwerdestellen für andere Banken wie öffentlichen Banken, Volksbanken und Sparkassen findet man unter anderem hier.