Girokonto für jedermann
Ein Girokonto ist eine wichtige Sache um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen zu können. Den über ein Girokonto laufen Gehaltszahlungen, Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Miete, Telefonrechnungen und vieles weitere. Deshalb verständigten sich freiwillig im Jahre 1995 die Sparkassen und die deutschen Banken darauf, das mindestens jeder Bürger ein Girokonto auf Guthabenbasis bekommt.
Bei einen Girokonto auf Guthaben Basis ist keine Überziehung des Bankkontos möglich, ansonsten kann der Kunde aber sein Girokonto ganz normal nutzen wie unter anderem für Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen und Daueraufträge.
Eine Bank kann die Eröffnung eines Girokontos bei nachfolgenden Gründen ablehnen bzw. ein bestehendes Bankkonto kündigen: Wenn der Kunde das Girokonto missbraucht für zum Beispiel Geldwäsche.
Wenn der Kunde Mitarbeiter oder Kunden der Bank gefährdet oder belästigt.
Wenn der Kunde falsche Daten zu Punkten angibt die für den Vertrag wichtig sind.
Wenn die Bank davon ausgehen kann, das der Kunde die Konto Gebühren nicht zahlen kann.
Wenn der Kunde sich nicht an Vereinbarungen hält.
Eine negative Schufa Auskunft zum Beispiel dagegen ist kein Grund, warum die Bank dem Kunden ein Girokonto verweigern dürfte. Verweigert die Bank die Eröffnung eines Girokontos, kann man sich bei den Schlichtungsstellen beschweren.
Die Schlichtungsstelle bei den privaten Banken ist der Ombudsmann. Erreichbar über die:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Zuständig für die Landesbanken und Postbank ist:
Beschwerdestelle für Landesbanken und die Postbank
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
– Schlichtungsstelle –
Lennéstraße 17
10785 Berlin
Zuständig für die Volksbanken ist:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Postfach 30 92 63
10760 Berlin
Zuständig für die Sparkassen sind:
Bei den Sparkassen gibt es keine zentrale Schlichtungsstelle. Es gibt regionale Beschwerdestellen, die Adressen finden Sie hier