Festgeld und Steuern
Anfang des Jahres 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt. Für die Zinserträge die über den Freibetrag lagen musste man bis Ende 2008 Zinsertragssteuer in Höhe von 30% zahlen. Seit Einführung der Abgeltungssteuer zahlen Sie nur noch 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer + eventuelle Kirchensteuer (8% oder 9% der Abgeltungssteuer) wenn man Kirchensteuerpflichtig ist.
Für Beträge die über den Sparerpauschbetrag liegen müssen Sie Abgeltungsteuer zahlen. Bei Verheirateten liegt der Sparerpauschbetrag bei 2000 Euro und bei Singles bei 1000 Euro. Der Sparerpauschbetrag gilt aber nicht nur für Zinsserträge aus Festgeldanlage sondern für alle Erträge die der Abgeltungssteuer unterliegen.
Durch die Abgeltungssteuer wird eine Anlage in Festgeld attraktiver als vorher, weil einmal die Abgeltungssteuer niedriger ist als die bis Ende 2008 geltende Zinssertragssteuer und zweitens weil die Abgeltungssteuer auch für Erträge aus Wertpapieren gilt und diese damit ein bisschen unattraktiver werden.