Einlagensicherung

Durch die Einlagensicherung sind Einlagen bei einer Bank pro Kunde bis zu einer bestimmten Höhe abgesichert. Das heisst kann eine Bank wegen zum Beispiel Insolvenz die Einlagen Ihrer Kunden nicht mehr zurückzahlen springt die Einlagensicherung ein. Man unterscheidet bei der Einlagensicherung zwischen der gesetzlichen Einlagensicherung und freiwilligen Einlagensicherungsfonds bei denen viele Banken freiwillig Mitglied sind.

Abgesichert durch die Einlagensicherung sind unter anderem folgende Produkte:

.-> Sparguthaben

-> Termingeld bzw. Festgeld

-> auf den Namen lautende Sparbriefe

-> Tagesgeld

-> Girokonto Einlagen

-> Namensschuldverschreibungen

Die gesetzliche Einlagensicherung liegt in Deutschland bei 100.000 Euro. Das heisst im Falle einer Pleite der Bank sind die Einlagen bei der Bank pro Kunde bis zu 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Ist die Bank des weiteren noch Mitglied in einen freiwilligen Einlagensicherungsfond, sind die Einlagen darüber hinaus bis zu bestimmten höheren Beträgen abgedeckt.

Abgesichert durch die Einlagensicherung sind zum größten Teil Einlagen von Privatkunden und kleineren Unternehmen. Ausgeschlossen vom Schutz durch die Einlagensicherung sind zumeist institutionelle Anleger. Eine Auflistung derjenigen die ausgeschlossen sind findet man im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz im § 3 Abs. 2.