Einlagensicherung Bundesverband öffentlicher Banken (VÖB)

Kunden die Ihre Einlagen bei öffentlichen Banken haben die Mitglied im Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes öffentlicher Banken sind, dessen Einlagens sind über der gesetzlichen Einlagensicherung hinaus abgesichert. Beim Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes öffentlicher Banken sind die Einlagen unbegrenzt in der Höhe abgesichert.

Abgesichert durch den Einlagensicherungsfond sind Einlagen von:

– Privatpersonen

– Unternehmen

– Kommunen

Abgesichert sind unter anderem folgende Einlagen:

– Sichteinlagen

– Termingelder

– Sparguthaben

– auf den Namen lautende Schuldverschreibungen und Schuldscheine

– Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften

Damit eine öffentliche Bank Mitglied werden kann im Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes öffentlicher Banken, muss die Bank nachweisen das Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse in Ordnung sind und Sie Ihren Verbindlichkeiten nachkommen kann. Banken die Mitglied im Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes öffentlicher Banken sind müssen jährlich 0,005% von Ihren zu sichernden Einlagen an den Einlagensicherungsfond abführen. Eine Umlage jährlich in Höhe von 0,075% von den Kundeneinlagen müssen Institute mit Gewährträgerhaftung abführen. Eine Einmalzahlung fällt an wenn eine Bank neu Mitglied im Einlagensicherungsfond wird. Die Höhe der Einmalzahlung wird festgelegt vom Fondsbeirat.

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