Girokonto für jedermann
Eine negative Schufa Auskunft zum Beispiel dagegen ist kein Grund, warum die Bank dem Kunden ein Girokonto verweigern dürfte. Verweigert die Bank die Eröffnung eines Girokontos kann man sich bei den Schlichtungsstellen beschweren.
Die Schlichtungsstelle bei den privaten Banken ist der Ombudsmann. Erreichbar über die:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Zuständig für die Landesbanken und Postbank ist:
Beschwerdestelle für Landesbanken und die Postbank
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
- Schlichtungsstelle -
Lennéstraße 17
10785 Berlin
Zuständig für die Volksbanken ist:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Postfach 30 92 63
10760 Berlin
Zuständig für die Sparkassen sind:
Bei den Sparkassen gibt es keine zentrale Schlichtungsstelle. Es gibt regionale Beschwerdestellen, die Adressen finden Sie hier
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