Einlagensicherung Bundesverband deutscher Banken

Sehr viele Privatbanken in Deutschland sind Mitglied beim Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Bank. Banken die Mitglied im Bundesverband deutscher Banken sind, können dadurch Ihren Kunden eine Einlagensicherung bieten die über der gesetzlichen Einlagensicherung liegt.

So sind Einlagen durch den Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken pro Kunde bis zu einer Höhe von 15% des zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschluss maßgeblich haftenden Eigenkapital abgesichert. Diese Sicherungsgrenze auf einen höchstmöglichen Entschädigungsbetrag begrenzt. Dieser Betrag liegt für natürliche Personen bei 5 Millionen Euro.

Abgesichert sind durch den Einlagensicherungsfond des Bundesverband deutscher Banken e.V. unter anderem: – Spareinlagen – Termineinlagen – Sichteinlagen – auf den Namen lautende Sparbriefe

Damit eine Bank Mitglied im Bundesverband deutscher Banken werden kann, muss die Bank einige Bedingungen erfüllen. Unter anderem muss die Bank zusätzlich zu der Mitgliedschaft im Bundesverband deutscher Banken auch Mitglied im Prüfungsverband deutscher Banken werden. Eine Umlage in Höhe von 0,3% des Bilanz Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden muss die Bank jedes Jahr an den Einlagensicherungsfond abführen. Banken die neu Mitglied im Einlagensicherungsfond geworden sind, müssen zusätzlich eine einmalige Umlage in Höhe von 0,9% an den Einlagensicherungsfond abführen.

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